Die Mitglieder des Unternehmernetzwerkes Unternehmerweitblick (nachfolgend „UWB“) verpflichten sich zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln. 

1.    Mitglieder
Alle Personen ob weiblich, intergeschlechtlich, oder männlich können Mitglied dieses Unternehmernetzwerks werden. Wir berufen uns auf das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, Fassung vom 31.12.1993, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008858&FassungVom=1993-12-31

2.    Auftritt in der Öffentlichkeit
Zur Zeit sind alle Mitglieder in der Gruppe UWB organisiert und treten gemeinsam unter diesem Namen öffentlich auf.

3.    Juristischer Status der Mitglieder
Das Mitglied kann immer nur eine natürliche Person sein. 

4.    Teilnahmevoraussetzung
Hauptzweck des UWB ist die Weitergabe von Empfehlungen und die gegenseitige Unterstützung. Dieser setzt eine Loyalität zwischen den Mitgliedern voraus.

5.    Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird immer für die Dauer von maximal einem Jahr – ggf. anteilig bei unterjährigem Neuabschluss – abgeschlossen.

6.    Mitgliedschaft
Bei einem persönlichen Gespräch bewirbt sich der potentielle Bewerber um eine Mitgliedschaft im Unternehmernetzwerk UWB. Über die Aufnahme des Bewerbers als Neumitglied entscheidet das Mitgliederteam.
Ein Neumitglied durchläuft zunächst eine Probezeit von 6 Monaten. In dieser Zeit hat das Mitglied den Status „Mitglied auf Probe“. Nach Ablauf der erfolgreichen Probezeit wechselt der Status auf „Mitglied“. Entscheidet das Mitgliederteam oder das Mitglied, nicht über die Probezeit hinaus in der Gruppe mitzuarbeiten, endet das Vertragsverhältnis. 

7.    Verlängerung der Mitgliedschaft
Für die Verlängerung einer bestehenden Mitgliedschaft ist die Abgabe eines Antrags zur Vertragsverlängerung erforderlich.

8.    Prüfung von Anträgen zur Mitgliedschaft
Die Anträge auf Neumitgliedschaft oder Verlängerung der Mitgliedschaft werden ausschließlich durch das Mitgliederteam geprüft. Bei einem positiven Ergebnis der Prüfung genehmigt das Mitgliederteam den jeweiligen Antrag des Mitglieds.
 
9.    Vertragsbeendigung
Da der Vertrag auf bestimmte Dauer abgeschlossen wird, ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt jedoch unberührt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund muss unter Angabe des Grundes schriftlich erfolgen. 
Wichtige Gründe für eine Kündigung durch UWB sind in jedem Fall der Verstoß des Mitglieds gegen die Regeln und Richtlinien des UWB, die Insolvenz des Mitglieds, steuerrechtliche oder strafrechtliche Verfahren gegen das Mitglied oder ein langfristiger Verzug mit dem Ausgleich von Rechnungen des Unternehmernetzwerkes.

10.    Zahlung der Mitgliedsbeiträge
Die Kosten für die Teilnahme für die jeweilige Vertragslaufzeit zzgl. MWSt werden dem Mitglied durch UWB monatlich in Rechnung gestellt.. Eine separate einmalige Gebühr für Erstmitglieder wird nicht erhoben. 

11.    Rückerstattung von Zahlungen
Eine Rückerstattung bereits erfolgter Zahlungen erfolgt grundsätzlich nicht, insbesondere dann nicht, wenn die Treffen (aus welchem Grund auch immer) nicht mit der geplanten Häufigkeit stattfinden, das Mitglied an den Treffen (aus welchem Grund auch immer) nicht teilnehmen konnte oder die sonstigen Erwartungen des Mitglieds nicht erfüllt wurden. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft seitens des UWB erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung. 

12.    Verpflichtungen des Mitglieds
Jedes Mitglied ist verpflichtet, an der Weiterentwicklung und dem Ausbau der Gruppe persönlich und sorgfältig teamorientiert mitzuarbeiten. Dies umfasst insbesondere die aktive Generierung von Empfehlungen und die möglichst regelmäßige Präsenz an den Treffen.

Die regelmäßige Teilnahme jedes Mitglieds ist mitentscheidend für den Gesamterfolg der Gruppe. Jedes Mitglied kann für ein Gruppentreffen bei rechtzeitiger Meldung an den Vorsitzenden oder dessen Vertreter einen Vertreter seiner Wahl benennen. 

13. Virtuelle Meetings und persönliche Treffen 
stellen ein gleichwertiges Leistungsangebot dar, weil Gegenstand der Leistung von UWB das Vorhalten einer Organisation zum Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern, dem Führungsteam und den von UWB bestellte Repräsentanten ist. Etwaige Unterschiede in der tatsächlichen Kostenbelastung der Mitglieder ergeben sich insbesondere durch Kosten, die mit persönlichen Treffen in unmittelbarem Zusammenhang stehen (Sitzungsgebühren, Raummiete, Personal, Frühstück, Anfahrtskosten, Parkgebühren etc.) Sofern behördliche Restriktionen oder sonstige wichtige Gründe (insbesondere Gesundheit, Sicherheit und höhere Gewalt) die Umstellung auf virtuelle Meetings erforderlich oder zweckdienlich machen, sind Ersatzansprüche der Mitglieder jedenfalls ausgeschlossen.

14.    Beschwerden
Werden Beschwerden über ein Mitglied aus der Gruppe vorgebracht, so hat dies immer schriftlich und ausschließlich gegenüber dem Mitgliederteam zu erfolgen. Im Rahmen seiner Möglichkeiten überprüft das Team die Beschwerde und leitete nach eigenem Ermessen geeignete Maßnahmen ein.

15.    Besucher
Besucher können in der Regel maximal ein Monat an den Treffen der Gruppe teilnehmen.

16. Haftung
UWB haftet nicht für seine Mitglieder (oder das Führungsteam). Sie sind weder Erfüllungs- noch Besorgungsgehilfen von Unternehmerweitblick. UWB übernimmt für die von Dritten erbrachten Leistungen und Arbeiten keinerlei Haftung oder Gewährleistung. UWB  haftet dem Mitglied für Schäden – ausgenommen Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).Die Haftung für entgangenen Gewinn, ideelle oder mittelbare Schäden sowie reine Vermögensschäden wird ausgeschlossen.

Gewährleistung setzt eine Mängelrüge analog § 377 UGB voraus und werden die Gewährleistungsbehelfe ausdrücklich nur auf Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt.

Unbeschadet kürzerer gesetzlicher Fristen sind sämtliche Ansprüche gegenüber UWB binnen einer Ausschlussfrist von 6 Monaten ab Schadenseintritt bzw. Erkennbarkeit des Schadens/Mangels, längstens jedoch binnen 3 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gerichtlich geltend zu machen

17.    Datenverwendung
Das Mitglied willigt ein, dass die für die Mitgliedschaft relevanten Daten (Name, Adresse, Kontaktdaten)  gespeichert und für interne Zwecke verwendet werden. Diese Daten dürfen den anderen Mitgliedern zugänglich gemacht werden. Das Mitglied willigt außerdem ein, dass diese persönlichen Daten zur Verwendung auf der Homepage der Gruppe sowie in der Kommunikation mit Dritten zum Zweck der Weitergabe von Empfehlungen verwendet werden können. 

18.    Werbung, Empfehlungen
Dem Mitglied zugängliche Angaben anderer Mitglieder dürfen ausschließlich und nur für Empfehlungen genutzt werden. Die Verwendung zu Werbezwecken (z.B. Newsletter, Werbebriefe) ist ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen anderen Mitglieds nicht zulässig.

19.    Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berüht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese unwirksam gewordenen Regelungen durch solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Regelung wirtschaftlich und vom Sinn her am ehesten entsprechen.